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Das ganze Spektrum des öffentlichen Lebens ist in 7 Ressorts aufgeteilt. Der Gemeindepräsident und jede Gemeinderätin oder jeder Gemeinderat sind Vorsteherinnen oder Vorsteher eines solchen Ressorts und damit politisch hauptverantwortlich für die Bearbeitung der darin angesiedelten Geschäfte. Jeder Ressortleiter hat selbstverständlich einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.